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Wussten Sie schon ?

Hier können Sie sich über Neuigkeiten, gesetzliche Verordnungen und richterliche Entscheidungen, Warnungen wie auch wichtige Tipps und Hinweise informieren, die Sie vor falschen Entscheidungen bewahren können. Untersuchungen und Forschungsergebnisse werden auch hier immer wieder veröffentlicht, d.h. einfach mal hineinsehen und Interessantes erfahren.

Stellungnahme der KZBV

Behandlungen in Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und damit auch die Behandlung von Zahnfehlstellungen sind zum Schutz der Patienten und der Versorgungsqualität durch das Zahnheilkundegesetz Zahnärzten vorbehalten. Im Rahmen der kieferorthopädischen Bewegung von Zähnen oder Zahngruppen wirken mitunter starke Kräfte dauerhaft auf die Zähne und den Zahnhalteapparat ein. Daher erfordern kieferorthopädische Behandlungen einer sorgfältigen Befundung und Eingangsdiagnostik sowie einer kontinuierlichen Verlaufskontrolle. Im Falle einer zahnärztlich begleiteten Aligner-Therapie findet eine solche Verlaufskontrolle regelmäßig und üblicherweise im Abstand von wenigen Wochen statt.

Bei gewerblichen Angeboten bestehen Zweifel im Hinblick auf die Einhaltung des zahnmedizinisch gebotenen Standards, wobei dessen Unterschreitung je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger evident ist. Am Markt bestehen insoweit sowohl Angebote für eine ausschließliche Fernbehandlung (d.h. ohne dass ein unmittelbarer Zahnarzt-Patientenkontakt vorgesehen ist) als auch für eine Behandlung unter Einbeziehung eines Zahnarztes (wobei auch der Grad der Einbindung erheblich differiert).

Zur Stellungnahme...

Forscher sind Risikofaktoren auf der Spur

In einer Studie der Universität Chicago, sind Forscher der Frage nachgegangen, ob Metall im Mund krebsfördernde Wirkung besitzen.

Oft ist es das Nikotin und der Alkoholgenuss, die eine Rolle, bei der Förderung von Krebs in der Mundhöhle spielen.

Die These der Forscher war es nun, näher zu beleuchten, ob Metalle in Kieferorthopädischen Geräten, in Zahnersatz oder in Zahnfüllungen, oder durch Amalgam das Krebsrisiko erhöhen. 54 Patienten wurden in die Studie einbezogen, davon hatten 80% nie geraucht, die verbleibenden 20% nur gelegentlich.
80% tranken kaum Alkohol. Alle Probanden hatten aber in einer Form wie Zahnersatz, Füllungen oder Kfo Geräten Metalle in ihrem Leben in der Mundhöhle. Bei 40 Patienten mit metallischem Anteil im Zahnersatz, wurde Krebs diagnostiziert.

Die Studie wurde in Head & Neck veröffentlicht und ist dort genauer nachlesbar.

Mehr als jedem dritten Deutsche (34%) ist es bei der ersten Begegnung wichtig, dass sein Gegenüber ästhetisch schöne Zähne hat.
Eine repräsentative Umfrage des Forsa Institutes ergab dieses Ergebnis. So entscheiden die ersten Sekunden über Erfolg oder Ablehnung.

An erster Stelle stehen die Augen, hat der Gegenüber strahlende Augen, so sind es 53%, also jeder Zweite, der sodann seine Türe öffnet.

Äußeres und stilvolle Kleidung (36%) und gepflegte Hände (34%) sind die folgenden Kriterien, bei der Sympathieentscheidung.

Doch wichtig ist stets ein unbeschwertes und freundliches Lächeln, unterstützt durch schöne Zähne.

Warum geht die EU gegen Amalgam vor?

Dieses Füllungsmaterial gilt als nicht ganz ungefährlich. Denn es enthält hochgiftiges Quecksilber.
Es besteht die Gefahr, dass Quecksilber - Ionen durch den Speichel gelöst und in den Körper gelangen können.

Welche Alternativen gibt es?

Seit längerer Zeit gibt es verschiedene Füllungsmaterialien, die ästhetisch und verträglich
und langlebiger sind.

Dazu gehören:
- Keramik
- Edelmetall / Goldlegierungen
- Composite / Kunststoffe

Langzeitstudien haben gezeigt, dass Dentalkeramik und Goldlegierungen die langlebigsten Materialien zur Restauration von Zahndefekten sind.

Auch wenn der momentane Eigenanteil größer ist, so relativiert dieser sich aufgrund der Langlebigkeit und Ästhetik (Keramik).

...Der Gesetzgeber sieht solche Verträge an keiner Stelle vor und die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen solche Verträge daher auch nicht schließen. Urteile wie die des Landessozialgerichts helfen, gesetzeskonforme und klare Vertragsstrukturen in der Zahnersatzversorgung wieder herzustellen. Sie sind ein guter Beitrag, die rechtswidrige Ausnutzung der einseitigen Informations- und Marktmacht der Krankenkassen einzudämmen.“

...Stellungnahme des VDZI zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen

 Hier gehts zum online Bericht in der ZWP online

Schnarchen kann auch ernsthafte Krankheiten verursachen

Schnarchen entsteht durch Vibration der zeitweilig erschlaffenden Muskulatur der oberen  Atemwege:

Die Weichteile des Gaumens und die Schleimhäute im Mundrachenraum beben.
Die im Schlaf erschlaffte Zungenmuskulatur sinkt nach hinten und verschließt für Sekunden
den Rachenraum, es kommt zum Atemstillstand.

Die Einnahme bestimmter Medikamente – dazu gehören auch Schlaftabletten – fettreiches
Essen sowie Alkohol am Abend steigern nicht nur das Schnarchen, sondern auch seine
Lautstärke.

Gesundheitliche Schäden können die Folge sein:

-    es kommt zu einer erheblichen Belastung des Herz-Kreislauf-System
-    der Blutdruck steigt
-    das Herzinfarkt – Schlaganfall – Risiko ebenfalls
-    nächtliche Herzrhythmusstörungen treten auf
-    depressive Stimmungen, Lustlosigkeit und belastende Tagesmüdigkeit

IHR ZAHNARZT UND WIR KÖNNEN HELFEN

Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass Prothesenträger, die ihre Prothesen nachts in einem Wasserglas aufbewahren, zu 50% mehr Lungenentzündungen bekommen, als diejenigen, die ihre Zahnprothese trocken lagern.

Der Grund dafür ist, dass sich Bakterien in einem Wasserglas vermehrt an die Prothese anhaften und somit eine immer wiederkehrende Kontamination der Mundschleimhaut ergibt, sobald die Prothese am nächsten Morgen wieder eingesetzt wird.

Wir empfehlen die Totale- oder Teilprothese nach dem Essen und abends zu reinigen und dann "trocken" zu lagern oder wieder einzusetzen. Vor einem erneuten Einsetzen in den Mund, sollte die Prothese kurz in ein frisches Wasserglas gelegt oder unter fließendem Wasser abgespühlt werden. Die Prothese kann danach nass einsetzt werden.

Der Goldpreis hat in den letzten 50 Jahren sämtliche Anlagemöglichkeiten weit hinter sich gelassen. Anlage- & Goldanalysten sagen mittelfristig einen Anstieg des Goldpreises von bis zu 8000 $ USD pro Unze voraus. Der heutige Wert beträgt ca. 2000 $ USD.

Kronen und Brückenersatz wird aus diesen Gründen immer mehr durch Verwendung anderer Materialien hergestellt, so ist das Nicht Edelmetall NEM derzeit in starkem Verbrauch, mögliche Metallablagerungen von Chrom oder Kobald können dabei auftreten.

So werden zunehmens vollkeramische Kronen und Brückenversorgungen eingesetzt, auch der Verbundwerkstoff (Kunststoff und Keramik) wird mehr verarbeitet.

Vollkeramsicher Zahnersatz kann mittlerweile auf den erfolgreichen Einsatz von bis zu 20 Jahren zurück blicken, Langzeitstudien dazu gibt es mittlerweile einige, wie z.B. die Studie des CSA (Ceramic Success Analysis) der Ag Keramik, die bei 18 Jahren eine Erfolgsquote von bis zu 87% bescheinigt.

Wichtig bei der Versorgung mit Kronen und Brücken, aber auch Implantatversorgungen, ist die korrekte Auswahl der zu verwendenden Materialien, die heute meist per CAD/CAM verarbeitet werden.

Zahnrettungsbox.com startet zum Thema Zahnunfall ein Aufklärungs- und Mehrwertprogramm
für gesetzliche und private Krankenversicherungen in Deutschland .

Zahnverletzungen sind ein häufiges Ereignis und immer noch ist vielen Personen nicht bekannt,
dass ausgeschlagene Zähne grundsätzlich mit besten Aussichten auf Einheilung und Dauererhalt wieder in den Kiefer zurückgepflanzt (replantiert) werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass
die empfindliche Wurzelhaut keinen Schaden nimmt.
Ein solcher Schaden tritt bei falscher Lagerung innerhalb von Minuten ein.
Bis der Patient beim Zahnarzt ist, ist so viel Gewebe zerstört worden, dass an ein richtiges Einheilen nicht mehr zu denken ist.
Das sofortige Retten ausgeschlagener Zähne in speziellen Lagerungsmedien ermöglicht der Wurzelhaut das Überleben
über ausreichend lange Zeiträume.

Auswirkungen nach Zahnverlust insbesondere bei Kindern und Jugendlichen:

-       Nach Zahnverlust bis zum Abschluss des Wachstums ist i.d.R. keine sinnvolle,
 vor allem endgültige Versorgung der Zahnlücke (Brücke, Implantat etc.) möglich!
 Temporäre Massnahmen wie Prothesen sind nötig

-       Knochen- und Zahnfleischverlust drohen

-       Mehr Aufwand und höhere Kosten bei späteren Behandlungen

-       Die Ausformung der Kiefer wird erschwert

-       Aussehen und Sprache werden beeinträchtigt

-       Psychische Probleme können resultieren

In Deutschland ist immer noch erheblicher Informationsbedarf bei Krankenversicherungen, wie auch bei Patienten
zu diesem Thema. Aus dieser Situation entstand die Idee, für private und gesetzliche Krankenversicherungen ein Aufklärungs-
und Mehrwertprogramm zu entwickeln.
Die erste Kooperation wurde in diesem Zusammenhang bereits vor wenigen Tagen mit einem privaten Versicherungsunternehmen
beschlossen und wird konkret am 05.09.2012 starten. 

Ausführliche Informationen zu diesem Programm können telefonisch oder auch via Email
angefordert werden.

www.knieper-pm.de

Implantataufbauten werden aus technischen, konstruktions- & finanziellen Gründen oft von verschiedenen Herstellern bezogen, als es die Originalimplantate sind.

Diesbezüglich kommt immer wieder zu Irritationen aufgrund von falschen Argumentationen einiger Implantathersteller, dass bei der Versorgung mit "Nicht Originalteilen" ein Garantieanspruch verfällt.

Diese Aussage ist nicht korrekt, der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aufgrund eines vergleichbaren Falles entschieden, dass ein Haftungsausschluss nicht zulässig ist.
D.h. somit können Mängelansprüche an dem jeweiligen Bauteil (Implantat oder Abutment) nach Ermittlung der Schadensursache gegenüber dem entsprechenden Medizinproduktehersteller geltend gemacht werden.

Schon seit vielen Jahren ist es der Wunsch der Menschen, schöne, weiße Zähne zu haben. Aufgrund der Forschung und der Wünsche der Gesellschaft, wurden Materialien entwickelt, die eine Aufhellung der Zähne bis zu einem bestimmten Grad ermöglichen.

Oxidations- und Reduktionsprozesse in den Zahnhartsubstanzen bewirken eine Aufhellung, dabei zerfallen Peroxide in Sauerstoff-Radikale, die sich zwischen den Schmelzprismen hindurch eindringen und so Farbstoffe aufspalten und diese Kanäle und Prismen somit entfärben.

Studien haben eine solche Wirksamkeit, aber auch die Unschädlichkeit bewiesen. Grundlegend ist dabei die Verwendung von pH-neutralen Präparaten, die ordnungsgemäß angewandt werden.

Es können während der Behandlungsphase Empfindlichkeiten am Zahnhals auftreten, bewirkt wird dies durch eine kurzzeitige Dehydrierung, einer Austrocknung der Zähne. Mindern lässt sich dies, durch die Behandlung mit Behandlungspausen und der Regenerierung der Zahnhartsubstanz. Nach Behandlung klingen diese Unannehmlichkeiten aber rasch ab.

Je nach Konzentration der Carbamid- oder Hydrogen-Peroxid Lösung ist eine Aufhellung um 1,5-2 Farbstufen möglich.
Während der Behandlungsphase ist auf den Verzehr von farbstoffhaltigen Genussmitteln unbedingt zu verzichten, Tee/Kaffee, Karotten, Rotwein... gehören hier dazu.

Ein Internetportal stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München gab einer Klage der beiden KZVB Vorsitzenden statt, die gegen solch eine Art der Zahnarztbehandlung geklagt hatten.

"Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar", stellte das Gericht fest.

Beide Vorsitzenden sahen in dem Portal eines Geschäftsmannes aus Düsseldorf eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. "Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in deren Praxis zu locken".

Zahnärztliche Leistungen werden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne nur zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten der Patienten gehen.

Der Wunsch eines Patienten auf eine zweite Meinung ist zu respektieren. Diese müsse jedoch seriös und fachlich fundiert sein.

Ärztliche Leistungen dürfen nicht zum Gegenstand von Internetauktionen werden, die zahnärztliche Versorgung eines Patienten ist keine Ware.
Gegen das Urteil konnte noch Berufung eingelegt werden.

Stand 05/2011

Nach erneuter Verhandlung vor dem nächst höheren Gericht, wurde das Urteil des Landesgerichts dann gekippt und der Berufung stattgegeben.
Feststellbar ist jedoch, dass ärztliche Leistungen nicht einen finanziellen Druck unterliegen dürfen und günstige Einstandspreise als verwerflich anzusehen sind.

Stand 07/2011

Der Begriff "Patientensteuerung" bedeutet,

dass Sie Ihren Zahnarzt nicht mehr frei auswählen dürfen. Es kann also sein, dass Sie Ihren bisherigen Zahnarzt wechseln müssen.
Warum?...

Aggressiv agierende Krankenkassen, Management- und Kapitalgesellschaften versuchen immer wieder, mit Lockangeboten und speziellen Veträgen Zahnärzte und Patienten an sich zu binden. Diese Krankenkassen steuern dann ihre Versicherten zu diesen Ärzten und Zahnärzten. Sie als Versicherter dieser Krankenkassen können dann u.U. nicht mehr von Ihrem bisherigen freien Arzt in Ihrer Nähe behandelt werden. Kündigt diese Krankenkasse den Vertrag mit dem Arzt oder Zahnarzt, müssen Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt erneut wechseln.

Fallen Sie nicht auf soche Lockangebote herein!!
Besonders jetzt, da einige Krankenkassen um ihr Überleben kämpfen, werden solche Praktiken angewandt, um neue Patieneten zu verpflichten.

Nulltarif:
Vorsicht, als Patient erhalten Sie Zahnersatz in Form billigster Machart.
Wenn eine hochwertigere und ästhetisch anspruchsvollere Versorgung gewünscht wird, müssen Sie diese auch beim "Nulltarif" extra bezahlen.

Voraussetzung:
Sie müssen hier per Bonusheft nachweisen, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren alle Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben.

Vertrauenssache:
Die Versorgung mit Zahnersatz ist das Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Patient-Zahnarzt - Zahntechniker.
Ihr Zahnarzt kennt Sie seit langem und berät Sie mit dem Zahntechnikermeister, welche Lösung für Sie individuell die beste sein kann.

Kompetente Beratung erhalten Sie bei Ihrem vertrauten Zahnarzt.
Sie sind der Patient! Wenn Sie fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.

In Baden-Württemberg gibt es zudem umfangreiche, kostenlose Beratungsangebote speziell für Sie.
Tel: 0800-4747800, immer mittwochs 15.00 -18.00 Uhr
oder
bei der KZV BW: www.zahn-forum.de (Bereich Patient, Stichwort Beratung)
oder
sie wenden sich an uns.