Weber -Zahntechnik-
"Vollkeramik & Implantologie"
Carl-Benz-Strasse 5
D - 88696 Owingen
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Implantataufbauten werden aus technischen, konstruktions- & finanziellen Gründen oft von anderen Herstellern bezogen, als es die Originalimplantate sind.
Die kommt immer wieder zu Irritationen aufgrund von falschen Argumentationen einiger Implantathersteller, dass bei der Versorgung mit "Nicht Originalteilen" ein Garantieanspruch verfällt.
Diese Aussage ist nicht korrekt, der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aufgrund eines vergleichbaren Falles entschieden, dass ein Haftungsausschluss nicht zulässig ist.
D.h. somit können Mängelansprüche an dem jeweiligen Bauteil (Implantat oder Abutment) nach Ermittlung der Schadensursache gegenüber dem entsprechenden Medizinproduktehersteller geltend gemacht werden.
Schon seit vielen Jahren ist es der Wunsch der Menschen, schöne, weiße Zähne zu haben. Aufgrund der Forschung und der Wünsche der Gesellschaft, wurden Materialien entwickelt, die eine Aufhellung der Zähne bis zu einem bestimmten Grad ermöglichen.
Oxidations- und Reduktionsprozesse in den Zahnhartsubstanzen bewirken eine Aufhellung, dabei zerfallen Peroxide in Sauerstoff-Radikale, die sich zwischen den Schmelzprismen hindurch eindringen und so Farbstoffe aufspalten und diese Kanäle und Prismen somit entfärben.
Studien haben eine solche Wirksamkeit, aber auch die Unschädlichkeit bewiesen. Grundlegend ist dabei die Verwendung von pH-neutralen Präparaten, die ordnungsgemäß angewandt werden.
Es können während der Behandlungsphase Empfindlichkeiten am Zahnhals auftreten, bewirkt wird dies durch eine kurzzeitige Dehydrierung, einer Austrocknung der Zähne. Mindern lässt sich dies, durch die Behandlung mit Behandlungspausen und der Regenerierung der Zahnhartsubstanz. Nach Behandlung klingen diese Unannehmlichkeiten aber rasch ab.
Je nach Konzentration der Carbamid- oder Hydrogen-Peroxid Lösung ist eine Aufhellung um 1,5-2 Farbstufen möglich.
Während der Behandlungsphase ist auf den Verzehr von farbstoffhaltigen Genussmitteln unbedingt zu verzichten, Tee/Kaffee, Karotten, Rotwein... gehören hier dazu.
Ein Internetportal stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München gab einer Klage der beiden KZVB Vorsitzenden statt, die gegen solch eine Art der Zahnarztbehandlung geklagt hatten.
"Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar", stellte das Gericht fest.
Beide Vorsitzenden sahen in dem Portal eines Geschäftsmannes aus Düsseldorf eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. "Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in deren Praxis zu locken".
Zahnärztliche Leistungen werden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne nur zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten der Patienten gehen.
Der Wunsch eines Patienten auf eine zweite Meinung ist zu respektieren. Diese müsse jedoch seriös und fachlich fundiert sein.
Ärztliche Leistungen dürfen nicht zum Gegenstand von Internetauktionen werden, die zahnärztliche Versorgung eines Patienten ist keine Ware.
Gegen das Urteil konnte noch Berufung eingelegt werden.
Stand 05/2011
Nach erneuter Verhandlung vor dem nächst höheren Gericht, wurde das Urteil des Landesgerichts dann gekippt und der Berufung stattgegeben.
Feststellbar ist jedoch, dass ärztliche Leistungen nicht einen finanziellen Druck unterliegen dürfen und günstige Einstandspreise als verwerflich anzusehen sind.
Stand 07/2011
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Der Begriff "Patientensteuerung" bedeutet,
dass Sie Ihren Zahnarzt nicht mehr frei auswählen dürfen. Es kann also sein, dass Sie Ihren bisherigen Zahnarzt wechseln müssen.
Warum?...
Aggressiv agierende Krankenkassen, Management- und Kapitalgesellschaften versuchen immer wieder, mit Lockangeboten und speziellen Veträgen Zahnärzte und Patienten an sich zu binden. Diese Krankenkassen steuern dann ihre Versicherten zu diesen Ärzten und Zahnärzten. Sie als Versicherter dieser Krankenkassen können dann u.U. nicht mehr von Ihrem bisherigen freien Arzt in Ihrer Nähe behandelt werden. Kündigt diese Krankenkasse den Vertrag mit dem Arzt oder Zahnarzt, müssen Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt erneut wechseln.
Fallen Sie nicht auf soche Lockangebote herein!!
Besonders jetzt, da einige Krankenkassen um ihr Überleben kämpfen, werden solche Praktiken angewandt, um neue Patieneten zu verpflichten.
Nulltarif:
Vorsicht, als Patient erhalten Sie Zahnersatz in Form billigster Machart.
Wenn eine hochwertigere und ästhetisch anspruchsvollere Versorgung gewünscht wird, müssen Sie diese auch beim "Nulltarif" extra bezahlen.
Voraussetzung:
Sie müssen hier per Bonusheft nachweisen, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren alle Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben.
Vertrauenssache:
Die Versorgung mit Zahnersatz ist das Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Patient-Zahnarzt - Zahntechniker.
Ihr Zahnarzt kennt Sie seit langem und berät Sie mit dem Zahntechnikermeister, welche Lösung für Sie individuell die beste sein kann.
Kompetente Beratung erhalten Sie bei Ihrem vertrauten Zahnarzt.
Sie sind der Patient! Wenn Sie fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.
In Baden-Württemberg gibt es zudem umfangreiche, kostenlose Beratungsangebote speziell für Sie.
Tel: 0800-4747800, immer mittwochs 15-18.00 Uhr
oder
bei der KZV BW: www.zahn-forum.de (Bereich Patient, Stichwort Beratung)
oder
sie wenden sich an uns.